Was sich am 2. August 2026 tatsächlich geändert hat
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50. Die Europäische Kommission formuliert es in ihrer Mitteilung unmissverständlich: "On 2 August 2026, new rules on the transparency of AI systems take effect."
Gleichzeitig wurde der Zeitplan für Hochrisiko-Systeme verschoben. Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und macht die Verschiebung zu geltendem Recht statt zu einem Vorschlag. Anhang III folgt zum 2. Dezember 2027, Anhang I zum 2. August 2028.
Diese Unterscheidung entscheidet über den Aufwand der nächsten zwölf Monate. Wer Artikel 50 als Hochrisiko-Projekt behandelt, bindet Budget für Pflichten, die noch nicht bestehen. Wer umgekehrt auf die Verschiebung verweist, übersieht die Pflichten, die heute schon anwendbar sind.
- 27. Juli 2026: Verordnung (EU) 2026/1744 tritt in Kraft
- 2. August 2026: Artikel 50 ist anwendbar
- 2. Dezember 2026: Ende der Sonderfrist für Artikel 50 Absatz 2 bei Bestandssystemen
- 2. Dezember 2027: Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III
- 2. August 2028: Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I
Anbieter oder Betreiber: die Rolle bestimmt die Pflicht
Artikel 50 verteilt die Pflichten nach Rolle. Anbieter müssen Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, als KI erkennbar machen, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Erzeugt ein System synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte, müssen diese maschinenlesbar markiert werden.
Betreiber haben andere Pflichten. Sie müssen über den Einsatz von Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung informieren, Deepfakes offenlegen und KI-erzeugte Texte zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses kennzeichnen, sofern keine menschliche Prüfung mit redaktioneller Verantwortung stattfindet.
Daraus folgt eine häufige Fehlannahme: die Aussage, jeder KI-generierte Text müsse gekennzeichnet werden, ist zu weit gefasst. Die Pflicht der Betreiber ist an Angelegenheiten öffentlichen Interesses und an das Fehlen redaktioneller Verantwortung geknüpft.
Der Zeitpunkt ist ebenfalls geregelt. Artikel 50 Absatz 5 verlangt die Information "in a clear and distinguishable manner at the latest at the time of the first interaction or exposure" und verweist auf die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen.
Die Übergangsregel gilt enger als oft angenommen
Artikel 111 Absatz 4 gibt Anbietern generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, Zeit bis zum 2. Dezember 2026, um Artikel 50 Absatz 2 zu erfüllen.
Diese Frist betrifft ausschließlich die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2. Sie verschiebt weder die Hinweispflicht bei direkter Interaktion noch die Pflichten der Betreiber. Ein Unternehmen, das sich pauschal auf die Schonfrist beruft, verlässt sich auf eine Regel, die enger ist als ihr Ruf.
Belege zu diesem Abschnitt1
KI-Kompetenz: Pflicht ohne garantiertes Kompetenzniveau
Artikel 4 verlangt weiterhin Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz von Beschäftigten und anderen Personen, die Systeme im Auftrag betreiben. Der geänderte Wortlaut stellt aber ausdrücklich klar, dass die Pflicht kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren muss: "This obligation does not require providers or deployers to guarantee any specific level of AI literacy of any individual."
Praktisch heißt das: eine einmalige Sammelschulung mit Teilnahmebestätigung erfüllt den Zweck kaum, ein garantierter Kompetenznachweis pro Person wird aber auch nicht verlangt. Tragfähig ist ein rollenbezogener, dokumentierter Prozess, der den Einsatzkontext und das Risikoprofil berücksichtigt.
Sanktionen richtig einordnen
Artikel 99 Absatz 4 nennt Artikel 50 ausdrücklich. Der Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere der beiden Höchstwerte.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Es handelt sich um Obergrenzen und nicht um automatische Bußgelder. Und Artikel 4 steht nicht in derselben Aufzählung, weshalb sich die Obergrenze des Artikels 50 nicht auf Verstöße gegen die KI-Kompetenzpflicht übertragen lässt.
Belege zu diesem Abschnitt1
Was ein belastbarer erster Schritt ist
Der Aufwand liegt selten in der Kennzeichnung selbst, sondern im Inventar davor. Ohne eine Liste der eingesetzten Systeme, ihrer Rolle und ihrer Berührungspunkte mit Menschen lässt sich Artikel 50 weder umsetzen noch nachweisen.
- Welche Systeme interagieren direkt mit Menschen, und ist das offensichtlich?
- Welche Systeme erzeugen synthetische Inhalte, und werden diese markiert?
- Sind wir bei einem System Anbieter, Betreiber oder beides?
- Welche eingekauften Assistenten laufen unter eigenem Namen, und wer ist dort Anbieter?
- Welche Nachweise könnten wir einer Aufsichtsbehörde heute vorlegen?
Quellen
Belegte Aussagen in diesem Text stammen aus den unten genannten Veröffentlichungen Dritter. Datenschaftler nennt hier keine eigenen Kundenergebnisse.
Alle Rechtsaussagen stammen aus dem konsolidierten Verordnungstext und aus amtlichen Mitteilungen der Europäischen Kommission. Datenschaftler nennt hier keine Kundenergebnisse, weil es keine gibt, über die berichtet werden dürfte.
- 1
Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026
EUR-Lex
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/2026-07-27/eng (öffnet in neuem Tab)veröffentlicht 2026-07-27, abgerufen am 12.8.2026
- 2
Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, Digital Omnibus on AI
EUR-Lex
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/eng (öffnet in neuem Tab)veröffentlicht 2026-07-24, abgerufen am 12.8.2026
- 3
AI Omnibus enters into force
Europäische Kommission
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/ai-omnibus-enters-force (öffnet in neuem Tab)veröffentlicht 2026-07-27, abgerufen am 12.8.2026
- 4
Safer and more transparent AI
Europäische Kommission
https://commission.europa.eu/news-and-media/news/safer-and-more-transparent-ai-2026-08-02_en (öffnet in neuem Tab)veröffentlicht 2026-08-02, abgerufen am 12.8.2026
- 5
Guidelines on AI transparency obligations
Europäische Kommission
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/guidelines-ai-transparency-obligations (öffnet in neuem Tab)abgerufen am 12.8.2026